Asphaltierung des Fußweges „In der Breite“

Nach Fertigstellung der beiden Wohngebäude „In der Breite 9 und 9a “ war der gemeindliche Fußweg zwischen den Häusern nicht abschließend befestigt worden. Ein Antrag der Eigentümergemeinschaft auf Asphaltierung des Weges führte daher zu einer längeren Diskussion zwischen dem Gemeinderat und dem Bauträger der Immobilie. Diesem war beim Bau der umliegenden Gebäude gestattet worden, den gemeindlichen Weg mit einer Tiefgarage zu unterbauen. Zum guten Ende einigten sich Bauträger, Eigentümergemeinschaft und Gemeinderat auf Teilung der Asphaltierungskosten zu jeweils einem Drittel.