Mein Name ist Anna Birk und ich wurde zu Beginn der neuen Legislaturperiode des Gemeinderats als gemeindliche Behindertenbeauftragte benannt. Diese Funktion ist inzwischen in fast allen Gemeinden im Landkreis Unterallgäu besetzt. Die gemeindlichen Behindertenbeauftragten sind eine erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger im Ort, wenn es um die Themen „Behinderung/Barrierefreiheit/Inklusion“ geht. Als hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Memmingen (Fachstelle Inklusion) bin ich seit 2017 für diese Themen im Stadtgebiet zuständig.
Bei einem Gespräch mit Bürgermeister Christian Seeberger haben wir Möglichkeiten besprochen, wie die Themen Inklusion und Barrierefreiheit künftig in Erkheim weiter umgesetzt werden können. Für die nahe Zukunft ist es wichtig, dass bei den Planungen der kommenden Baumaßnahmen, z.B. bei der Neugestaltung des Ortskerns oder auch des Krone-Areals, aber auch beim Neubau von Wohnungen, die Barrierefreiheit optimal umgesetzt wird. Dazu bekommen alle künftigen Planer/Architekten eine Zusammenfassung der relevanten Aspekte der Barrierefreiheit schriftlich ausgehändigt. Dabei geht es unter anderem um schwellenfreie Zugänge, entsprechende WC-Anlagen, Aufzugsanlagen, aber auch um abgesenkte Bordsteine und um die Gestaltung von Bushaltestellen.
Wichtig ist: Barrierefreiheit gilt nicht nur für kommunale Bauten sondern für alle öffentlich zugänglichen Gebäude wie Büro-/Firmengebäude, sowie für Mehrparteienhäuser, die mehr als zwei Wohneinheiten umfassen.
Bei Fragen und Anregungen können Sie jederzeit auf mich zukommen. Bei Bedarf wenden Sie sich an unsere Gemeindeverwaltung.
Ich freue mich auf Ihre Ideen!
Ihre Anna Birk
Wissenswertes:
Inklusion“ ist eine Form des gesellschaftlichen Zusammenlebens, an der alle Menschen teilnehmen können, unabhängig davon, welche Einschränkungen sie haben. Dies bedeutet, dass nicht die Gruppe der Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft integriert werden muss, sondern dass die Rahmenbedingungen in unserem alltäglichen Leben so gestaltet werden, dass alle Menschen die Möglichkeit haben dabei zu sein.
Die „Barrierefreiheit“ spielt insbesondere bei Neubauten, aber auch bei Umbauten von Bestandsgebäuden eine wichtige Rolle. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die in der Bayerischen Bauordnung oder der DIN 18040 festgelegt sind, müssen eingehalten und umgesetzt werden.
