Der Gemeinderat hat die Vorentwurfsfassung zur 10. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet südlich der A 96“ beschlossen. Damit wird drei ortsansässigen bzw. heimischen mittelständischen Handwerksbetrieben die Ansiedlung im Rahmen einer betrieblichen Neuorganisation und Fortentwicklung ermöglicht. Der räumliche Geltungsbe- reich umfasst ca. 3,7 ha im Süden des Gewerbegebietes. Inzwischen wurden auch bereits die Ingenieurleistungen zur Verlängerung der vorhandenen Stichstraße mit Wendehammer vergeben, Stellungnahmen abgewogen und die Entwurfsfassung genehmigt.